Hausordnung

Haus­ord­nung

I. Anwe­sen­heit / Verhalten

1. Jede Schü­le­rin und jeder Schü­ler ist ver­pflich­tet, pünkt­lich zum Unter­richt zu erscheinen.

2. Das Schul­ge­bäu­de wird um 8:05 Uhr geöff­net. Zwi­schen 8:05 Uhr und 8:15 Uhr ist den Schü­le­rin­nen und Schü­lern der Zutritt gestat­tet. Die ers­te Unter­richts­stun­de beginnt um 8:15 Uhr. Für spä­te­ren Unter­richts­be­ginn ist der Zutritt zur Schu­le nur in den Pau­sen gestattet.

3. Soll­te eine Lehr­kraft 5 Minu­ten nach Stun­den­be­ginn nicht zum Unter­richt erschie­nen sein, mel­den die Klassensprecher/innen dies im Sekre­ta­ri­at der Schule.

4. Das Schul­ge­län­de darf grund­sätz­lich ohne schrift­li­che Erlaub­nis einer Lehr­kraft bzw. der Schul­lei­tung nicht ver­las­sen werden.

5. Jede/r Schüler/in hat auf dem Schul­ge­län­de auf Ord­nung und Sau­ber­keit zu ach­ten und ist ver­pflich­tet, an Ordnungs- und Säu­be­rungs­maß­nah­men teilzunehmen.

6. Die Unter­richts­spra­che ist Deutsch. Auch bei Gesprä­chen bemü­hen sich alle Schüler/innen die deut­sche Spra­che zu nut­zen, damit nie­mand aus­ge­schlos­sen wird.

7. Ein höf­li­cher und respekt­vol­ler Umgangs­ton ermög­licht einen stö­rungs­frei­en und erfolg­rei­chen Schul­all­tag. Beschimp­fun­gen und Belei­di­gun­gen ver­let­zen die Gefüh­le der Ande­ren und sind des­halb ver­bo­ten. Jeder hat sich so zu ver­hal­ten, dass keine/r Scha­den nimmt.

8. Besucher/innen der Schu­le haben sich umge­hend im Sekre­ta­ri­at anzumelden.

9. Nach Unter­richts­schluss haben die Schüler/innen das Schul­ge­län­de sofort zu verlassen.

II. Ver­hal­ten im Unterricht

1. Alle Schüler/innen haben sich so zu ver­hal­ten, dass der Unter­richt stö­rungs­frei verläuft.

2. Essen und Kau­gum­mi­kau­en ist im Unter­richt grund­sätz­lich nicht gestat­tet. Das Trin­ken von Was­ser, ohne den Unter­richt zu stö­ren, ist erlaubt.

3. Jacken und Män­tel sind vor Unter­richts­be­ginn aus­zu­zie­hen, Müt­zen und Caps wer­den abgelegt.

4. Toi­let­ten­be­such wird nur in Not­fäl­len wäh­rend des Unter­richts gestat­tet. Jeder hat die Toi­let­te so zu ver­las­sen, wie er sie selbst antref­fen möchte.

5. Von der Schu­le aus­ge­lie­he­ne Bücher sind pfleg­lich zu behan­deln und unbe­schä­digt zurück­zu­ge­ben. Bei Ver­lust oder Beschä­di­gung haf­ten die Erziehungsberechtigten.

III. Ver­hal­ten auf dem Schulgelände

1. Kon­flik­te jeg­li­cher Art sind gewalt­frei zu lösen. Tun­nel­spie­le, Geburts­tags­schlä­ge und ähn­li­che For­men von Gewalt sind verboten.

2. Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben den Anord­nun­gen und Auf­for­de­run­gen der Lehr­kräf­te und aller in der Schu­le beschäf­tig­ten Per­so­nen Fol­ge zu leisten.

3. Das Benut­zen bzw. Tra­gen von elek­tro­ni­schen Gerä­ten ist ver­bo­ten, d.h. das Handy/Smartphone ist grund­sätz­lich nicht hör- oder sicht­bar. Im Rah­men des Unter­rich­tes kann nur nach aus­drück­li­cher Anwei­sung der Lehr­kraft zu fest­ge­leg­ter Zeit das Handy/Smartphone genutzt wer­den. Bei Zuwi­der­hand­lung wird das Gerät ein­ge­zo­gen. Die Rück­ga­be erfolgt über die Klas­sen­lei­tung an die Erziehungsberechtigten.

4. Die klei­nen Pau­sen die­nen nur dem Raum­wech­sel und der Vor­be­rei­tung auf die nächs­te Unter­richts­stun­de. Ren­nen und Toben auf den Flu­ren hat zu unterbleiben.

5. Alle Schü­ler ver­brin­gen die gro­ßen Pau­sen auf dem Schul­hof. Ver­ab­re­dun­gen mit schul­frem­den Per­so­nen auf dem Schul­ge­län­de sind ver­bo­ten. Schul­frem­de Per­so­nen müs­sen sofort den auf­sicht­füh­ren­den Lehr­kräf­ten gemel­det wer­den. Es ist nicht gestat­tet sich im Gebüsch aufzuhalten.

6. Bei „Regen­pau­sen“ hal­ten sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Schul­ge­bäu­de auf.

7. Das Rau­chen ist im Schul­ge­bäu­de und auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de untersagt.

8. Es ist ver­bo­ten, uner­laub­te Gegen­stän­de (z.B. Waf­fen) in die Schu­le mit­zu­brin­gen. Bei hin­rei­chen­den Ver­dachts­mo­men­ten sind Taschen­kon­trol­len jeder­zeit möglich.

9. Ener­gy Drinks dür­fen nicht kon­su­miert wer­den. Bei Zuwi­der­hand­lung wird das Getränk ein­ge­zo­gen und bei Bedarf an die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten übergeben.

IV. Ord­nung und Sauberkeit

1. Gemein­sa­mes Ziel aller Schüler/innen und Lehr­kräf­te ist es, das Schul­ge­län­de mit sei­nen Ein­rich­tun­gen vor Beschä­di­gun­gen, Schmie­re­rei­en sowie Zer­stö­run­gen zu schüt­zen und sau­ber zu halten.

2. Müll wird in den dafür vor­ge­se­he­nen Abfall­be­häl­tern entsorgt.

3. Schü­le­rin­nen und Schü­ler sor­gen u.a. im Klas­sen­ver­band für Ord­nung und Sau­ber­keit auf dem Schul­ge­län­de sowie im und vor dem Gebäude.

4. Feu­er­lö­scher die­nen der Sicher­heit, Miss­brauch wird strengs­tens geahndet!

5. Auf­ent­halt inner­halb der Fens­ter­rah­men ist strengs­tens verboten!

6. Bei Beschä­di­gun­gen oder Beschmut­zun­gen wer­den die Schüler/innen bzw. deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te zum Scha­den­er­satz herangezogen.

Bei Ver­stö­ßen gegen die­se Haus­ord­nung wer­den Erzie­hungs­maß­nah­men nach § 62 bzw. Ord­nungs­maß­nah­men nach § 63 Schul­ge­setz ange­wen­det. 05.06.2019

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